Statt TMG jetzt DDG und statt TTDSG jetzt TDDDG

Am 14.05.2024 wird das Digitale Dienste Gesetz (DDG) das Telemediengesetz (TMG) ablösen und außerdem wird aus dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).

 Viel ändert sich nicht, aber trotzdem gibt es etwas zu tun. 

Sowohl Impressum als auch Datenschutzerklärung sollten geprüft und redaktionell angepasst werden. Das betrifft alle Websitebetreiber, denn die Bezeichnungen und Abkürzungen ändern sich entsprechend: 

Alter Begriff 

Neuer Begriff 

Telemediengesetz 

Digitale-Dienste-Gesetz 

TMG 

DDG 

Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz 

Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz 

TTDSG 

TDDDG 

Dieses Digitale-Dienste- Gesetz (DDG) ist nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über digitale Gesetze (Digital Service Act – DSA), sondern es ergänzt dieses und regelt, wie die Pflichten aus dem DSA in Deutschland umgesetzt werden. 

Weiterführende Informationen finden sich auch bei eRecht24:

Bei Rückfragen sprechen Sie uns gerne an.