Anpassung an die DSGVO

Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz ersetzt bisherige Datenschutzregelungen.

Am 1.Dezember 2021 ist das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft getreten. Das Gesetz bringt einige Neuerungen mit sich, die speziell für Websitebetreiber:innen wichtig und interessant sind. So benötigen Cookies und Tracking-Dienste ab sofort einer konkreten Einwilligung des Users.

Was bedeutet das für Websitebetreiber? Wir geben in unserem heutigen Artikel einen Überblick über das TTDSG.

Was ist das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz?

Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzbeinhaltet in erster Linie Informationen zum Datenschutz bei Telekommunikationsdiensten und Telemediendiensten. Die bisherigen Datenschutzbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetztes (TMG) sind durch das TTDSG an die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst worden.

Für wen gilt das TTDSG?

Das TTDSG gilt beispielsweise für gewerbliche Websites, Suchmaschinen und Online-Shops.

Was ändert sich durch das TTDSG?

Für Website-Betreiber:innen, die bereits Cookie-Einwilligungs-Banner einsetzen, wird sich wenig ändern. Allerdings ist über § 25 TTDSG nun auch die genaue Ausgestaltung der Cookie-Consent-Banner über die Verordnung (EU) 2016/679 normiert.

Die gesamte Orientierungshilfe für Anbieter: innen von Telemedien finden Sie hier:

https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20211220_oh_telemedien.pdf

Gibt es Auswertungsmöglichkeiten die nicht Cookie- oder Consent orientiert sind?

Eine statistische Auswertung ist auch ohne Cookies und Consent möglich. Die Lösung ist ein consent-befreites Session Tracking. Laut TTDSG ist die Backend-seitige Verknüpfung von Besuchsdaten mittels Browser- und Header-Informationen nicht einwilligungsbedürftig.

Bei der Auswertung wird die IP-Adresse automatisch, bereits vor der Speicherung, gekürzt und die vom Browser übermittelten Daten werden mit einem täglich wechselndem Zufallswert kombiniert. Die anonyme Verknüpfung der Besucher:innen ist somit auf maximal 24 Stunden begrenzt. Die Nachverfolgung der Nutzer:innen über einen längeren Zeitraum ist ausgeschlossen und das Vorgehen ist somit Datenschutzkonform.

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Sie haben eine Frage zum Cookie- und consent-befreiten Session Tracking? Dann rufen Sie uns an: 0231 477 379-111 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: therolf@unternehmen.online