Barrierefreiheit - Stichtag 28.06.2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt
in Kraft. Mit unseren speziell zertifizierten UO Designer:innen, setzen wir es in ihrem Projekt effektiv und sicher um.
Stichtag 28.06.2025

Barrierefreiheit auch für die Privatwirtschaft verpflichtend

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit auch für die Privatwirtschaft verpflichtend. Was bislang für öffentliche Stellen durch die EN 301 549 geregelt war, gilt nun auch für Unternehmen mit digitalen Angeboten im B2C-Bereich. Besonders betroffen ist der Online-Handel, aber auch generell der elektronische Geschäftsverkehr. So stehen nicht nur Online-Shops, sondern auch zahlreiche andere Angebote in der Pflicht, barrierefrei gestaltet und umgesetzt zu werden. Wichtig dabei: Für Webseiten und Apps gibt es keine Übergangsfristen. Unternehmen müssen die Barrierefreiheit bis zum Stichtag sicherstellen. 

Barrierefreiheit bedeutet digitale Teilhabe für alle. Menschen mit verschiedensten Einschränkungen oder Behinderungen – sei es im visuellen, kognitiven, körperlichen oder psychischen Bereich – stehen häufig vor Hürden, die eine Nutzung von Webseiten oder Apps erschweren. Auch Sprachbarrieren zählen dazu. Barrierefreie Angebote schaffen hier Abhilfe und machen digitale Erlebnisse für alle zugänglich.  

Doch Barrierefreiheit hat nicht nur einen sozialen Aspekt: Sie bietet Unternehmen handfeste Vorteile. Eine breitere Zielgruppe bedeutet mehr potenzielle Kundinnen und Kunden. Zudem wirkt sich Barrierefreiheit oft positiv auf SEO-Aspekte aus und verbessert so die Sichtbarkeit im Netz. 

Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zur Barrierefreiheit und bieten Prüfungen nach den aktuellen Anforderungen der WCAG 2.2 sowie der EN 301 549 an. Für einen ersten Überblick bieten wir auch einen Schnelltest an. Wenn gewünscht, beraten wir auch zu Assistenz- und Audittools und implementieren diese.

Unser Prüfungsprozess: 

  1. Auswahl repräsentativer Seiten aus Ihrem Webangebot. 
  2. Barrierefreiheitsprüfung durch unser geschultes Team. 
  3. Detaillierte Auswertung (z. B. als Excel-Dokument) und persönliche Besprechung der Ergebnisse. 
  4. Auf Wunsch: Lösungsvorschläge und Umsetzung der erforderlichen Anpassungen. 

Zertifizierte Expertinnen und Experten im Bereich Barrierefreiheit  

Unsere zertifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen mit ihrem Fachwissen rund um das Thema Barrierefreiheit zur Seite. Unser Team bildet sich in diesem Bereich stetig weiter und ist immer über die aktuellsten Entwicklungen informiert. Damit bündeln wir das nötige Fachwissen, um Sie optimal bei der Umsetzung barrierefreier digitaler Angebote zu unterstützen. 

  • Beratung zur Barrierefreiheit: Wir helfen Ihnen, die Anforderungen zu verstehen und strategisch anzugehen
  • Prüfung von Webseiten: Gründliche Analyse Ihrer digitalen Angebote auf Barrierefreiheit
  • Einbau von beliebiger Assistenzsoftware.
  • Einbau von Auditsoftware zum Monotoring Ihrer Barrierefreiheitskonformität.
  • Erstellung barrierefreier Webseiten: Von Grund auf konzipiert, damit Ihr Webauftritt allen zugänglich ist.
  • Barrierefreiheitserklärungen erstellen

Und nach dem Stichtag?

Mit Auditsoftware monitoren und dokumentieren Sie auch nach dem Stichtag im Juni den Barrierefreiheitsgrad Ihrer Website. Denn diese ist permanten Veränderungen ausgesetzt. Auch redaktionelle Fehler können zum Verlust der Barrierefreiheit in bestimmten Bereichen führen. Wir beraten und implementieren die geeigneten Tools und erklären bei Bedarf, was zu tun ist.

Machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Anforderungen des BFSG und zeigen Sie, dass digitale Inklusion für Sie nicht nur eine Pflicht, sondern ein wertvoller Bestandteil Ihrer Unternehmensphilosophie ist. Kontaktieren Sie uns jetzt – gemeinsam schaffen wir barrierefreie digitale Erlebnisse! 

Ralf Thietz

Geschäftsführer

T +49(0) 231 477 379-112

 

Beratung Barrierefreiheit Rufen Sie an oder schreiben Sie gerne.